Auf dieser Seite präsentiert die Pfarrei St. Gorgonius und Petrus Ap. Minden als kirchen- und zivilrechtlicher Träger des Pastoralen Raums/Pastoralverbund Mindener Land das geltende Präventionskonzept für den pastoralen Bereich.
Dieses Präventionskonzept möchte Standards definieren, wie im Bereich der Trägerschaft des Kirchenvorstandes der Katholischen Kirchengemeinde Pfarrei St. Gorgonius und Petrus Ap. Minden (rechtlich identisch mit dem Pastoralverbund/Pastoralen Raum Mindener Land) im pastoralen Bereich der Umgang mit Minderjährigen und anderweitig Schutzbefohlenen zu gestalten ist.
Darin werden Rahmenbedingungen für Verhalten, Beschwerdewege, Aus- und Weiterbildungsstandards im Bereich der Präventionsschulungen gesetzt, um dem Ziel eines umfassenden Schutzes von Kindern und Jugendlichen und anderweitig Schutzbefohlenen Rechnung zu tragen.
Der Begriff hauptamtliche Mitarbeiter umfasst alle pastoralen Kräfte, die geistlichen Amtsträger und hauptberuflichen Mitarbeiter im Pastoralteam des Pastoralverbund/Pastoralen Raums Mindener Land, die im Auftrag des Erzbistums Paderborn arbeiten bzw. im Nebenamt tätig sind.
Die Prüfung der persönlichen Eignung des pastoralen Personals, der Hauptamtlichen und Hauptberuflichen und der Nebenamtlichen, obliegt den zuständigen Institutionen des Erzbistums Paderborn, durch dessen Beauftragung selbige in ihre Funktionen eingesetzt sind. Bei Angestellten der Pfarrei obliegt diese Prüfung dem Kirchenvorstand.
Die für eine ehrenamtliche Tätigkeit in Frage kommenden Personen sind in der Regel schon dem Pastoralteam vor der Übernahme einer Tätigkeit persönlich bekannt und werden im Hinblick auf ihre Aufgabe persönlich angesprochen.
Sollten sich bislang dem Pastoralteam unbekannte Personen für Tätigkeiten anbieten, so führt der Pastoralverbundsleiter oder ein von ihm dazu beauftragtes Mitglied des Pastoralteams ein persönliches Gespräch mit ihnen, in dem deren Qualifikation für die Arbeit und deren charakterliche Eignung eingeschätzt werden. In diesem Gespräch muss auch auf das Thema Prävention eingegangen werden. Dazu zählt auch, falls dies nicht aus einer vorherigen Tätigkeit nachweisbar, der Hinweis auf die verpflichtende Teilnahme an einem Präventionskurs.
Neben der Selbstauskunftserklärung und der verpflichtenden Teilnahme an einer
Präventionsschulung nach Umfang der Präventionsordnung der Deutschen Bischofskonferenz
muss von allen Mitarbeitern, den Hauptamtlichen, Hauptberuflichen und Nebenamtlichen, die im
Auftrag des Erzbistums Paderborn tätig sind, sowie den Hauptberuflichen, Nebenberuflichen und
Ehrenamtlichen, die im Auftrag der Pfarrei tätig sind, der Verhaltenskodex zur Kenntnis
genommen und unterzeichnet werden.
Dieser vorliegende Verhaltenskodex des Pastoralverbunds Mindener Land hat – auch vor dem Hintergrund des christlichen Menschenbildes – das Ziel, die uns auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Institutionen und Gruppen anvertrauten Schutzbefohlenen zu schützen.
Daher enthält der Verhaltenskodex für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter im Pastoralverbund Mindener Land verbindliche Verhaltensregeln. Hierbei steht nicht das Umsetzen des genauen Wortlauts des Verhaltenskodexes im Vordergrund.
Als Hauptziel steht im Vordergrund die Sensibilisierung für die dahinterstehende Intention des Schutzes, indem alle Mitarbeiter die Inhalte des Verhaltenskodexes verantwortungsvoll und an die Situation angepasst anwenden.
Institutionelles Schutzkonzept
des Pastoralen Raums
Mindener Land
Institutionelles Schutzkonzept des Pastoralen Raums Mindener Land