Wahlen zu den kirchlichen Gremien im Herbst 2025
Allgemeine Information
Im Herbst 2025 sind alle Wahlberechtigten im Erzbistum Paderborn eingeladen, über die Zusammensetzung der pastoralen Gremien und Kirchenvorstände mitzuentscheiden. Zum ersten Mal finden die Wahlen in einem hybriden Format statt – bequem und flexibel: entweder digital oder per Briefwahl. Die bisherige Urnenwahl entfällt.
Ab Mitte Oktober erhalten alle Wahlberechtigten ihre persönliche Wahlbenachrichtigung. Diese enthält sowohl die Zugangsdaten für die sichere Online-Wahl als auch einen Antrag für die Briefwahl. Die Online-Wahl ist bis zum 7. November möglich, die Frist zur Abgabe der Briefwahlunterlagen endet je nach Pfarrei am 8. oder 9. November.
Mit diesem neuen Verfahren wird es einfacher, von seinem Stimmrecht Gebrauch zu machen – unabhängig von Ort und Uhrzeit. Das stärkt die Beteiligung, erleichtert die Organisation vor Ort und unterstützt die ehrenamtlich Engagierten. „Unser Ziel ist eine hohe Wahlbeteiligung und damit eine starke Legitimation der gewählten Gremien“, so das Projektteam Wahlen.
Weitere Informationen: https://erzbistum-paderborn.de/wahlen/
Wahlvorbereitungen / Termine
Im Pastoralverbund Mindener Land werden folgende Gremien gewählt:
- Kirchenvorstand: Zur Vorbereitung wurde ein Wahlvorstand gebildet.
- Gemeinderäte in den einzelnen Gemeinden (bisher Pfarrgemeinderäte): Hierzu wurden Wahlausschüsse und Wahlvorstände benannt.
In St. Paulus wird keine Gemeinderatswahl durchgeführt.
Im Vorfeld der Wahl zu den in Zukunft Gemeinderäten genannten bisherigen Pfarrgemeinderäten gab es mehrere Möglichkeiten zur Auswahl:
Neben den bisherigen Modell, dass in jeder Gemeinde ein eigener Pfarrgemeinderat gewählt wird und die Vorsitzenden sich gelegentlich im Pastoralverbundsrat mit allen Hauptamtlichen des Seelsorgeteams treffen, gab es die Möglichkeit, einen Gesamt-Pfarrgemeinderat für alle Gemeinden zu wählen und in den einzelnen Gemeinden Gemeindeteams zu bilden, die vom Gesamt-Pfarrgemeinderat bzw. korrekt Rat der Pfarreien für bestimmte Dienste und Aktionen beauftragt werden.
Da die Vorgabe aus Paderborn war, eine Veränderung nur durchzuführen, wenn 2/3 der bisherigen Pfarrgemeinderäte das wünschen, bedeutete dies bei vier Pfarrgemeinderäten konkret: drei hätten einer Veränderung zustimmen müssen.
Da aber nur zwei der vier Pfarrgemeinderäte eine Veränderung wollten (St. Paulus und St. Elisabeth Petershagen), bleibt es bei dem bisherigen Modus.
Da das veränderte Modell nicht mehrheitsfähig war, wurde im Pfarrgemeinderat St. Paulus beschlossen, zukünftig ein Gemeindeteam ohne Wahl zu bilden, was bedeutet, dass es in St. Paulus keine Pfarrgemeinderatswahl geben wird. Dieses Gemeindeteam wird die bisherigen Aufgaben des PGR weiterführen.
Folgende Termine sind bisher wichtig:
01.08.2025 – 08.08.2025 Bekanntmachung über die Liste der Wahlberechtigten – Auskunftsbegehren
Aus der Liste der Wahlberechtigten für die Kirchenvorstandswahl und die Wahlen der Gemeinderäte kann für die Dauer von einer Woche von Freitag, 01.08.2025 bis einschl. Freitag, 08.08.2025 im Pfarrbüro von den Wahlberechtigten Auskunft begehrt werden.
Die Wahlberechtigten haben das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich ihrer eingetragenen personenbezogenen Daten zu prüfen. Zu diesem Zweck können sie persönlich Auskunft aus der Liste der Wahlberechtigten, beschränkt auf ihre personenbezogenen Daten, verlangen.
Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten können von den Wahlberechtigten bis zum Ende der Auskunftsfrist in Textform oder zur Niederschrift an den Wahlvorstand bzw. die Wahlausschüsse gerichtet werden; sie sind zu begründen. Wird einem Einspruch nicht binnen drei Tagen stattgegeben, können die Beteiligten binnen einer Frist von einer Woche Beschwerde beim Erzbischöflichen Generalvikariat einlegen. Einspruch und Beschwerde haben keine aufschiebende Wirkung. Nach Ablauf der Frist zum Auskunftsbegehren sind Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten nicht mehr zulässig.
01.08.2025 – 15.08.2025 Veröffentlichung der Vorschlagslisten für die Kirchenvorstandswahl und die Wahl der Gemeinderäte
Die Vorschlagsliste für die Kirchenvorstandswahl und die Vorschlagslisten für die Wahl der Gemeinderäte werden vom 01.08.2025 bis zum 15.08.2025 wie folgt veröffentlicht:
- Per Aushang in den Schaukästen vor Ort
- Per Information in den Gottesdiensten und in den Pfarrnachrichten
Es wird darauf hingewiesen, dass die Wahlberechtigten das Recht haben, diese Vorschlagsliste innerhalb der Zeit der Veröffentlichung (01.08.2025 – 15.08.2025) zu ergänzen. Ein Ergänzungsvorschlag muss von mindestens 10 wahlberechtigten Personen mit Vor- und Nachnamen sowie unter Angabe des Erstwohnsitzes unterzeichnet sein.
19.09.2025 – 09.11.2025 Einladung zur Kirchenvorstandswahl und zur Wahl der Gemeinderäte
Gemäß Wahlordnung im Erzbistum Paderborn wird zur Wahl der Mitglieder des Kirchenvorstands und der Gemeinderäte für die Wahlperiode 2025-2029 für Samstag/Sonntag, den 08./09.11.2025 eingeladen.
Für die Wahl wurde das elektronische Verfahren (Online-Wahl) als leitendes Wahlverfahren festgelegt. Optional können Wahlberechtigte ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Eine Wahl im Wahlraum mittels Stimmzettel findet nicht statt.
Der Wahlzeitraum beginnt mit dem Versand der persönlichen Wahlbenachrichtigungen, spätestens jedoch drei Wochen vor dem Wahltermin. Der Wahlzeitraum für die Online-Wahl endet am 07.11.2025, 23:59 Uhr.
Auf Antrag ist die Briefwahl möglich. Die Wahlbenachrichtigungen enthalten auch einen Briefwahlantrag. Der Antrag muss bis spätestens Mittwoch vor dem Wahltermin (05.11.2025) schriftlich an das zuständige Pfarrbüro gerichtet oder dort zur Niederschrift erklärt werden. Briefwahlumschläge müssen bis 09.11.2025 12:59 Uhr beim Wahlvorstand eingegangen sein.
Die detaillierten Einladungen zur Wahl der Mitglieder des Kirchenvorstands und der Gemeinderäte werden vom 19.09.2025 bis zum 09.11.2025 wie folgt veröffentlicht:
- Per Aushang in den Schaukästen vor Ort
- Per Information in den Gottesdiensten und in den Pfarrnachrichten
19.09.2025 – 09.11.2025 Veröffentlichung der Kandidierendenlisten für die Kirchenvorstandswahl und die Wahl der Gemeinderäte
Die Kandidierendenliste für die Kirchenvorstandswahl und die Kandidierendenlisten für die Wahl der Gemeinderäte werden vom 19.09.2025 bis zum 09.11.2025 wie folgt veröffentlicht:
- Per Aushang in den Schaukästen vor Ort
- Per Information in den Gottesdiensten und in den Pfarrnachrichten
10.10.2025 – 07. bzw. 09.11.2025 Stimmabgabe per Online- oder Briefwahl
Die Wahlunterlagen werden ab dem 09.10.2025 per Brief versendet. Nach Erhalt der Wahlunterlagen kann mit den angegebenen Zugangsdaten in der jeweiligen Wahlkabine gewählt werden. Der Wahlzeitraum für die Online-Wahl endet am 07.11.2025, 23:59 Uhr.
| Wahlkabine für die Gemeinderäte: | https://erzbistum-paderborn.pastorale-gremien.e-wahl.de/ | 
| Wahlkabine für den Kirchenvorstand: | https://erzbistum-paderborn-kirchenvorstand.e-wahl.de/ | 
Mit dem Antrag in den Wahlunterlagen ist die Briefwahl möglich. Der Antrag muss bis spätestens Mittwoch vor dem Wahltermin (05.11.2025) schriftlich an das Pfarrbüro St. Gorgonius und Petrus Apostel, Großer Domhof 10, 32423 Minden gerichtet oder dort zur Niederschrift erklärt werden. Die Briefwahlumschläge müssen bis 09.11.2025 12:59 Uhr beim Pfarrbüro eingegangen sein.
Kontakt für Rückfragen:
Erzbistum Paderborn – Projektteam Wahlen E-Mail: wahlen@erzbistum-paderborn.de
Datenschutzinformationen zum Download
| Wahl der Gemeinderäte | Wahl des Kirchenvorstands | 
|---|---|
| Für Wahlberechtigte | Für Wahlberechtigte | 
| Für Kandidierende | Für Kandidierende | 
