Wahlen zu den kirchlichen Gremien im Herbst 2025
Allgemeine Information

Im Herbst 2025 sind alle Wahlberechtigten im Erzbistum Paderborn eingeladen, über die Zusammensetzung der pastoralen Gremien und Kirchenvorstände mitzuentscheiden. Zum ersten Mal finden die Wahlen in einem hybriden Format statt – bequem und flexibel: entweder digital oder per Briefwahl. Die bisherige Urnenwahl entfällt.
Ab Mitte Oktober erhalten alle Wahlberechtigten ihre persönliche Wahlbenachrichtigung. Diese enthält sowohl die Zugangsdaten für die sichere Online-Wahl als auch einen Antrag für die Briefwahl. Die Online-Wahl ist bis zum 7. November möglich, die Frist zur Abgabe der Briefwahlunterlagen endet je nach Pfarrei am 8. oder 9. November.
Mit diesem neuen Verfahren wird es einfacher, von seinem Stimmrecht Gebrauch zu machen – unabhängig von Ort und Uhrzeit. Das stärkt die Beteiligung, erleichtert die Organisation vor Ort und unterstützt die ehrenamtlich Engagierten. „Unser Ziel ist eine hohe Wahlbeteiligung und damit eine starke Legitimation der gewählten Gremien“, so das Projektteam Wahlen.
Wahlvorbereitungen / Termine
Im Pastoralverbund Mindener Land werden folgende Gremien gewählt:
- Kirchenvorstand: Zur Vorbereitung wurde ein Wahlvorstand gebildet.
- Gemeinderäte in den einzelnen Gemeinden: Hierzu wurden Wahlausschüsse in jeder Gemeinde benannt.
Veröffentlichung der Vorschlagsliste für die Kirchenvorstandswahl und die Wahl der Gemeinderäte
Die vom Wahlvorstand aufgestellte Vorschlagsliste für die Kirchenvorstandswahl und die von den Wahlausschüssen aufgestellten Vorschlagslisten für die Wahl der Gemeinderäte werden vom 01.08.2025 bis zum 15.08.2025 wie folgt veröffentlicht:
- Per Aushang in den Schaukästen vor Ort
- Per Information in den Gottesdiensten
Es wird darauf hingewiesen, dass die Wahlberechtigten das Recht haben, diese Vorschlagsliste innerhalb der Zeit der Veröffentlichung (01.08.2025 – 15.08.2025) zu ergänzen.
Bekanntmachung über die Liste der Wahlberechtigten – Auskunftsbegehren
Aus der Liste der Wahlberechtigten für die Kirchenvorstandswahl und die Wahlen der Gemeinderäte kann für die Dauer von einer Woche von Freitag, 01.08.2025 bis einschl. Freitag, 08.08.2025 im Pfarrbüro von den Wahlberechtigten Auskunft begehrt werden. Die Wahlberechtigten haben das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich ihrer in der Liste der Wahlberechtigten eingetragenen personenbezogenen Daten zu prüfen. Zu diesem Zweck können sie persönlich Auskunft aus der Liste der Wahlberechtigten, beschränkt auf ihre personenbezogenen Daten, verlangen.
Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten können von den Wahlberechtigten bis zum Ende der Auskunftsfrist in Textform oder zur Niederschrift an den Wahlvorstand bzw. die Wahlausschüsse gerichtet werden; sie sind zu begründen. Wird einem Einspruch nicht binnen drei Tagen stattgegeben, können die Beteiligten binnen einer Frist von einer Woche Beschwerde beim Erzbischöflichen Generalvikariat einlegen. Einspruch und Beschwerde haben keine aufschiebende Wirkung. Nach Ablauf der Frist zum Auskunftsbegehren sind Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten nicht mehr zulässig.
Demo-Wahlkabine
Wer sich mit dem neuen Wahlformat vertraut machen möchte, kann die Online-Wahl bereits vorab testen: Für die pastoralen Gremien und die Kirchenvorstände steht jeweils eine eigene Demo-Wahlkabine zur Verfügung.
Demowahlkabine für pastorale Gremien: | https://demo.gremienwahlen.de/booth/1737921291/demo-vote |
Demowahlkabine für Kirchenvorstände: | https://demo.gremienwahlen.de/booth/1737921293/demo-vote |
Kontakt für Rückfragen:
Erzbistum Paderborn – Projektteam Wahlen E-Mail: wahlen@erzbistum-paderborn.de
Website: https://wir-erzbistum-paderborn.de/strategische-themen/gremien-mitbestimmung/wahlen/
Datenschutzinformationen zum Download
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